Fachgebiet
Geistiges Eigentum & Markenrecht
Ihr geistiges Eigentum ist nur so stark wie seine schwächste Jurisdiktion. Wir schliessen die Lücken.
Eine Marke, die in der Schweiz geschützt ist, aber in den USA nicht registriert wurde. Ein Geschäftsgeheimnis, das in Verhandlungen ohne Schutzrahmen geteilt wird. Eine Lizenz, die in China nicht durchsetzbar ist: Das sind die Lücken, die wir schliessen.
Wir beraten international tätige Unternehmen beim Schutz, der Verwertung und der Durchsetzung von geistigem Eigentum, mit Schwerpunkt auf technologiegetriebenen Unternehmen.
Leistungen
Das übernehmen wir
- Marken- und Designportfolio-Strategie über mehrere Jurisdiktionen
- Schutzprogramme für Geschäftsgeheimnisse (inkl. DTSA-Konformität in den USA)
- IP-Aspekte bei M&A, Joint Ventures und Lizenzverträgen
- IP-Streitigkeiten und -Prozesse, inklusive verhandelter Einigungen
- IP-Schutz bei grenzüberschreitenden Verhandlungen und Lieferantenbeziehungen
Warum LANA AP.MA
IP in Deals und Streitigkeiten
IP-Fragen kommen selten allein: Sie stecken in einer Transaktion, einem Markteintritt oder einem Streitfall. Weil unsere IP-Anwälte im selben Team arbeiten wie unsere Corporate- und Streitbeilegungspraxis, wird IP-Strategie in den Deal eingebaut, statt nachträglich angeflanscht.
Ihr Ansprechpartner
Verantwortlicher Partner
«Platzhalter: Team-Block mit Foto und Profil-Link, analog Dr. Ebner-Block auf unser-team.html»
FAQ
Häufige Fragen
Schützt uns unsere Schweizer Marke auch in den USA?
Nein. Markenschutz ist territorial. Vor dem Eintritt in den US-Markt sollte eine Clearance-Recherche durchgeführt und eine Anmeldung beim USPTO eingereicht werden; wir koordinieren das als Teil des Markteintritts.
Wie schützen wir Geschäftsgeheimnisse bei Verhandlungen mit US-Partnern?
Über ein mehrschichtiges Konzept: NDAs, die auf Durchsetzbarkeit nach dem DTSA ausgelegt sind, Zugriffskontrollen und dokumentierte Geheimhaltungsmassnahmen. US-Gerichte erwarten Nachweise aktiven Schutzes.
Kontakt
Schützen Sie, was Sie aufbauen
Sagen Sie uns, was auf dem Spiel steht. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie erhalten nie eine Rechnung, bevor wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass unsere Arbeit nicht mehr kostenlos ist.