Fachgebiet
Internationale Streitbeilegung & Schiedsgerichtsbarkeit
Ein Schiedsspruch, den man nicht vollstrecken kann, ist ein Stück Papier. Wir planen jeden Streitfall vom Ende her.
Wo liegen die Vermögenswerte der Gegenpartei, welche Gerichte werden den Schiedsspruch anerkennen, und was bedeutet das heute für Forum, Sitz und Strategie? Wir planen jeden Streitfall vom Ende her.
LANA AP.MA vertritt international tätige Mandanten in grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren, internationaler Schiedsgerichtsbarkeit und Untersuchungen, koordiniert über unser Netzwerk in Europa, den USA und Asien. Basel und Zürich zählen zu den anerkannten Schiedsplätzen Europas.
Leistungen
Das übernehmen wir
- Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (institutionell und ad hoc)
- Grenzüberschreitende Gerichtsverfahren und Parallelprozesse
- Vollstreckung von Schiedssprüchen und ausländischen Urteilen
- Mediation und verhandelte Streitbeilegung, wo sie das Ziel schneller erreicht
- Streitbezogene Untersuchungen und Vermögensermittlung (Asset Tracing)
Warum LANA AP.MA
Beilegung vor Eskalation
Nicht jeder Streit gehört vor ein Schiedsgericht. Wo eine verhandelte Einigung oder Mediation das wirtschaftliche Ziel schneller und günstiger erreicht, sagen wir das offen. Wo nicht, prozessieren wir mit einer klaren Vollstreckungsstrategie.
Ihr Ansprechpartner
Verantwortlicher Partner
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FAQ
Häufige Fragen
Schiedsgerichtsbarkeit oder Gerichtsverfahren bei einem grenzüberschreitenden Vertrag?
Schiedsgerichtsbarkeit gewinnt meist bei Vollstreckbarkeit (New Yorker Übereinkommen, über 170 Vertragsstaaten) und Vertraulichkeit; ein Gerichtsverfahren kann bei Kosten und einstweiligem Rechtsschutz die Nase vorn haben. Die Antwort gehört in die Vertragsklausel, bevor ein Streit überhaupt entsteht.
Lässt sich ein ausländischer Schiedsspruch in der Schweiz vollstrecken?
Grundsätzlich ja, nach dem New Yorker Übereinkommen, vorbehaltlich eng gefasster Ausnahmen. Die praktische Frage ist der Standort der Vermögenswerte; dort beginnt die Vollstreckungsplanung.
Kontakt
Beurteilen Sie Ihren Streitfall, bevor er eskaliert
Schildern Sie die Situation. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie erhalten nie eine Rechnung, bevor wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass unsere Arbeit nicht mehr kostenlos ist.