Fachgebiet

Steuerrecht, Vorsorge & Vergütung

Jede grenzüberschreitende Struktur ist auch eine Steuerstruktur, und jede Expansion ist auch eine arbeitsrechtliche Frage.

Verrechnungspreise, Betriebsstättenrisiko, Führungskräftevergütung, Vorsorgeverpflichtungen: Wir übernehmen die steuerliche und personalrechtliche Seite internationaler Geschäftstätigkeit aus einem Team.

Wir beraten in internationalen und nationalen Steuerfragen mit langjähriger Erfahrung in grenzüberschreitenden Transaktionen und verfolgen Gesetzesänderungen, damit unsere Mandanten Risiken managen, bevor sie eintreten.

Leistungen

Das übernehmen wir

  • Grenzüberschreitende Steuerstrukturierung für Konzerne und Transaktionen
  • Verrechnungspreis-Konzepte und Dokumentation
  • Betriebsstättenanalyse bei Markteintritten
  • Arbeitsverträge, Entsendungen und Führungskräftevergütung
  • Beteiligungs- und Incentive-Pläne
  • Vorsorgeverpflichtungen bei Restrukturierungen und Übernahmen
  • Steuerstreitigkeiten und streitige Verfahren

Warum LANA AP.MA

Steuer folgt Struktur

Wir beraten nicht isoliert zu Steuerfragen. Das Steuerteam arbeitet in denselben Deal-Teams wie Corporate und Restrukturierung, damit die Struktur, die den Deal abschliesst, dieselbe ist, die die Steuerprüfung übersteht.

Ihr Ansprechpartner

Verantwortlicher Partner

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FAQ

Häufige Fragen

Wann entsteht bei einer Expansion eine Betriebsstätte?

Früher, als die meisten Unternehmen denken: Ein abhängiger Vertreter, ein Homeoffice-Mitarbeiter oder ein Lager können je nach Abkommen bereits ausreichen. Wir prüfen das Betriebsstättenrisiko als Teil jeder Markteintritts-Struktur.

Brauchen wir eine Verrechnungspreisdokumentation für eine kleine Auslandstochter?

Ja. Konzerninterne Preise müssen ab der ersten Rechnung fremdüblich sein, und die Behörden beider Länder können Dokumentation verlangen. Nachträgliches Aufsetzen ist teuer; frühzeitiges Aufsetzen nicht.

Kontakt

Klären Sie die Struktur, bevor das Steueramt sie prüft

Schildern Sie Ihr Setup. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie erhalten nie eine Rechnung, bevor wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass unsere Arbeit nicht mehr kostenlos ist.