Fachgebiet
Restrukturierung & Insolvenz
In angespannten Situationen entscheiden Tempo und Reihenfolge über den Wert. Zögern ist die teure Option.
Welche Gläubiger zuerst eingebunden werden, welches Verfahren welcher Jurisdiktion massgeblich ist, ob eine Sanierungsübernahme die formelle Insolvenz schlägt: Die Antworten ändern sich wöchentlich.
Wir vertreten Schuldner, Gläubiger und Investoren in angespannten und krisenhaften Situationen, mit einer ausgewogenen Praxis über alle Marktteilnehmer hinweg. Diese Balance bedeutet, dass wir wissen, wie die andere Seite des Tisches denkt.
Leistungen
Das übernehmen wir
- Bilanzrestrukturierungen, Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung
- Liquiditätsmanagement und Notfallplanung
- Sanierungsübernahmen und Secondary-Investments
- Formelle Insolvenzverfahren, national und grenzüberschreitend
- Insolvenzrechtliche Prozesse, Untersuchungen und Vermögensermittlung
- Gläubigervertretung in internationalen Verfahren
Warum LANA AP.MA
Grenzüberschreitende Insolvenz
Wenn ein Konzern scheitert, scheitert er in mehreren Jurisdiktionen gleichzeitig. Wir koordinieren Verfahren über Grenzen hinweg über unser Netzwerk und mobilisieren multi-jurisdiktionale Teams schnell, gemeinsam mit unserer Finanz-, Corporate- und Streitbeilegungspraxis.
Ihr Ansprechpartner
Verantwortlicher Partner
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FAQ
Häufige Fragen
Wir sind ausländischer Gläubiger eines insolventen Unternehmens. Was jetzt?
Melden Sie Ihre Forderung fristgerecht, in der geforderten Form und Sprache bei der Insolvenzverwaltung an. Ausländische Gläubiger verlieren regelmässig Ansprüche durch Formfehler; wir übernehmen die Anmeldung und vertreten Sie im Verfahren.
Ist eine Sanierungsübernahme eine Alternative zur Insolvenz?
Oft ja. Ein Verkauf aus der Krise heraus, oder über einen Sanierungsplan, kann mehr Wert erhalten als eine Liquidation. Das Zeitfenster ist kurz; die Beurteilung muss früh erfolgen.
Kontakt
Angespannte Situation? Lassen Sie sich jetzt beraten
Zeit zählt. Rufen Sie an (+41 61 000 00 00 [Platzhalter]) oder nutzen Sie das Formular.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie erhalten nie eine Rechnung, bevor wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass unsere Arbeit nicht mehr kostenlos ist.